Dieser Artikel ist schon über 2 Jahre alt. Unter Umständen kann das, worüber wir geschrieben haben durchaus veraltet sein! 😉 


In der heutigen Zeit ist die Nutzung von Social Media alltäglich geworden. Ob zu Hause oder im Beruf – wir sind immer online erreichbar. Aber Vorsicht: Die Internetnutzung zu privaten Zwecken ist im Job verboten. Doch was ist, wenn das Unternehmen selbst eine Facebook-Seite hat oder bei Twitter aktiv ist? Die Grenzen verschwimmen nur allzu schnell.

Ein guter Ratschlag ist daher die Einführung von Social Media Guidelines. Hier sollen elementare Dinge geklärt werden, so beispielsweise in welchem Umfang Social Media genutzt werden dürfen. Auch hinsichtlich der Erhebung personenbezogener Daten von Mitarbeitern gibt es einiges zu beachten.

Tja, hm… Wie war das noch gleich mit der Datensicherheit, dem Eigentum an Inhalten oder Bildern?

Was ich beispielsweise als Mitarbeiter für ein Unternehmen schreibe und veröffentliche, ist eigentlich mein geistiges Eigentum und darf auch nur von mir vervielfältigt werden. Dennoch kann ich nicht verlangen, dass die Inhalte gelöscht werden, wenn ich kündige, da es sich um eine Aufgabenerledigung für meinen Arbeitgeber handelte.

Gerade unter rechtlichen Gesichtspunkten ist die Sache also extrem vertrackt. Aufklärung und Transparenz müssen von den Unternehmen selbst kommen – und dazu gehört auch die Kommunikation der möglichen Sanktionen.

Einen interessanten Link zu den rechtlichen Hintergründen gibt es hier.